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   BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91   

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BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91 (https://dejure.org/1991,568)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1991 - 9 B 109.91 (https://dejure.org/1991,568)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1991 - 9 B 109.91 (https://dejure.org/1991,568)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVFG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 662
  • DVBl 1992, 295
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • OLG Schleswig, 02.11.2023 - 3 Wx 1/22
    Dieses Bekenntnis hätte weiter den spätgeborenen Erblasser bis zum Eintritt einer Selbstständigkeit prägen müssen im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs, die Abstammung von Deutschen im ethnischen Sinn allein genüge nicht (BVerwG v. 12.11.1991 - 9 B 109/91).
  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen

    Hinsichtlich der Verwendung des Abstammungsbegriffs ist die - seit der Einführung des § 6 Abs. 2 BVFG nur noch die vor dem 31. Dezember 1923 geborenen Personen der sog. Erlebnisgeneration betreffende - Regelung des § 6 Abs. 1 BVFG, welche für diese Gruppe von Jahrgängen die bisherige Gesetzeslage unverändert beibehält, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings im Sinne einer Abstammung von volksdeutschen Eltern oder Elternteilen, nicht aber im Sinne eines unbeschränkten Rückgriffs auf entferntere Generationen verstanden worden (BVerwG, Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 sowie - darauf Bezug nehmend - Beschluss vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 9 B 335.89 -), ohne dass indes ein generationsübergreifender Abstammungsbegriff entscheidungserheblich ausgeschlossen worden war.
  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Der Begriff des deutschen Volkszugehörigen in § 6 BVFG a.F. ist ein Rechtsbegriff, und zwar in erster Linie ein Bekenntnisbegriff (vgl. z.B. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Dabei ist weiterhin zu berücksichtigen, daß die Weitergabe der in einer Familie bestehenden Bekenntnislage an das spätgeborene Kind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht unterstellt wird, sondern aufgrund von Tatsachen jeweils festgestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. z.B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Weitergabe der in einer Familie bestehenden Bekenntnislage an das spätgeborene Kind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet der Formulierung im Urteil vom 10. November 1976 (a.a.O.) nicht "unterstellt" wird, sondern aufgrund von Tatsachen jeweils festgestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. z. B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 389/91

    Sprachbeherrschung; Deutsches Volkstum; Spätgeborene; Polen

    Diese zweite Voraussetzung muß auch und selbst dann gegeben sein, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, DVBl 92, 295, 296), folglich auch im Fall der Alleinerziehung durch einen deutschen Volkstumsangehörigen.

    Die Eltern können nämlich nach den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen z.B. sich vom deutschen Volkstum abgewandt oder ihre deutsche Volkszugehörigkeit den Kindern gegenüber verschwiegen haben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.11.1991 aaO mwN).

    Vielmehr muß dieses Indiz durch weitere für eine Überlieferung deutschen Volkstums sprechende Umstände verstärkt werden (vgl. wiederum BVerwG, Beschluß vom 12.11.1991 aaO für den Fall, daß beide Eltern des Spätgeborenen deutsche Volkszugehörige waren).

  • OLG Schleswig, 30.10.2023 - 3 Wx 1/22

    Erbscheinverfahren: Anwendung des Rechts der (deutschen) Zugewinngemeinschaft

    Dieses Bekenntnis hätte weiter den spätgeborenen Erblasser bis zum Eintritt einer Selbstständigkeit prägen müssen im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs, die Abstammung von Deutschen im ethnischen Sinn allein genüge nicht (BVerwG v. 12.11.1991 - 9 B 109/91).
  • VGH Hessen, 01.08.1995 - 7 UE 4296/88

    Einziehung eines Vertriebenenausweises - Vertrauensschutz

    Für eine Spätgeborene wie die Klägerin ist Voraussetzung für die Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit, daß - erstens - zumindest ein Elternteil oder eine sonstige Bezugsperson der Spätgeborenen Volksdeutsche(r) ist und daß - zweitens - die hieraus bei dem Elternteil oder der Bezugsperson resultierende Bekenntnislage der Spätgeborenen bis zum Eintritt ihrer Selbständigkeit prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs dergestalt vermittelt worden ist, daß sie sich damit identifiziert und so die Bekenntnislage angeeignet hat (vgl. BVerwG, U. v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O.; B. v. 22.05.1989 - 9 B 4.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61; U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 = IFLA 1991, 94; Be. v. 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67 = NVwZ-RR 1992, 662; v. 16.02.1994 - 9 B 730.93 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 50; st. Rspr. des Hess. VGH, vgl. zuletzt U. v. 09.11.1994 - 7 UE 1208/91 -).

    Läßt sich eine Bekenntnisüberlieferung nicht in der genannten Weise unmittelbar feststellen, so kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 a.F. BVFG vorliegen, die mittelbar in hinreichender Weise für eine Überlieferung der bei der volksdeutschen Bezugsperson vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 02.12.1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O.; Be. v. 08.05.1987 - 9 B 82.87 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50; v. 22.05.1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O.; U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.; sowie Be. v. 12.11.1991 - 9 B 109.91 -, a.a.O.; v. 16.02.1994 - 9 C 730.93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 328.91

    Voraussetzung für die Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger bei einem

    Das ist selbst dann nicht der Fall, wenn beide Elternteile deutschstämmig sind, weil die in diesem Falle gegebene Indizwirkung kein hinreichendes Gewicht für die erforderliche Annahme einer durch Überliefung Volksdeutschen Bewußtseins bewirkten deutschen Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen besitzt (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - DVBl. 1992, 295).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß auch dann, wenn beide den Spätgeborenen erziehende Elternteile deutsche Volkszugehörige sind, nicht ohne weiteres, insbesondere nicht ohne feststellbare Hinweise auf eine Prägung im Sinne deutschen Volkstums, angenommen werden kann, daß eine Volksdeutsche Bekenntnislage vermittelt worden ist (Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1997 - 9 B 569.96

    Beantragung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen für eine deutsche

    Sie geht dabei von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67) aus, nach dem auch bei Spätgeborenen, deren beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind, nicht ohne weiteres, insbesondere nicht ohne feststellbare Hinweise auf eine Prägung im Sinne des deutschen Volkstums, angenommen werden kann, daß die deutsche Bekenntnislage vermittelt worden ist.

    Auch in einem solchen Fall kann entsprechend dem von der Beschwerde angeführten Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - (a.a.O.) nicht ohne zusätzliche, auf eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins deutende Umstände davon ausgegangen werden, daß sich der Spätgeborene mit der Bekenntnislage seiner Eltern identifiziert hat.

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung

  • VG Köln, 30.04.1998 - 7 K 8247/94

    Erteilung eines Aufnahmebescheides als Aussiedler ("rosa Vollmacht");

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92

    Ausweiseinziehung - Einziehung des Vertriebenenausweises - Beginn der Jahresfrist

  • BVerwG, 11.08.1995 - 9 B 342.95

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises mangels deutscher Volkszugehörigkeit -

  • BVerwG, 16.02.1994 - 9 B 730.93

    Umfang der Deutschen Volkszugehörigkeit von spätgeborenen Kindern volksdeutscher

  • BVerwG, 17.06.1993 - 9 B 283.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Ausstellung

  • BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises an einen spätgeborenen Aussiedler aus Polen

  • BVerwG, 12.05.1998 - 9 B 1134.97
  • BVerwG, 26.02.1997 - 9 B 684.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beurteilung der deutschen

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1994 - 13 L 942/93

    Vertriebenenausweis; Ausstellung; Wehrmacht; Asylantrag; Polen

  • BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 499.93

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit einer Spätgeborenen -

  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des

  • OVG Niedersachsen, 19.10.1994 - 13 L 1082/93

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Vertreibungsgebiet;

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in

  • BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 605.96

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

  • BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vermittlung des

  • BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 284.92

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen der deutschen

  • BVerwG, 15.02.1995 - 9 B 36.95

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Tendenzen für die Annahme einer

  • BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 636.94

    Ablehnung der Ausstellung eines Vertriebenenausweises mangels deutscher

  • BVerwG, 17.06.1994 - 9 B 125.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung des

  • BVerwG, 08.06.1994 - 9 B 54.94

    Volkszugehörigkeit einer Spätgeborenen aus der Tschechoslowakei, deren Eltern

  • BVerwG, 10.02.1994 - 9 B 715.93

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 16.11.1993 - 9 B 484.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 17.05.1993 - 9 B 27.93

    Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit bei einer das deutsche Volkstum

  • BVerwG, 15.03.2000 - 5 B 114.99
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 413/91

    Spätgeborener; Vertriebene; Vertreibungsdruck; Polen

  • BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 649.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises - Besitz deutscher Dokumente bei einer

  • BVerwG, 03.12.1993 - 9 B 506.93

    Voraussetzungen für die Anerkennung Spätgeborener als deutsche Volkszugehörige -

  • VG Minden, 10.07.2003 - 9 K 346/03

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides sowie einer Einbeziehung der

  • VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 5382/12
  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

  • VG Kassel, 17.01.2001 - 3 E 2582/96
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